Die Studie „Towards occupational health and safety in sex work“ von Andrea Krüsi und weiteren Autorinnen und Autoren ist der vierte Beitrag der Lancet Public Health-Serie „Health Equity for Sex Workers“. Sie untersucht Sexarbeit aus der Perspektive des Arbeitsschutzes (Occupational Health and Safety, OHS). Ausgangspunkt der Autorinnen und Autoren ist die Beobachtung, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter weltweit weitgehend von denjenigen arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Schutzmechanismen ausgeschlossen sind, die für andere Beschäftigte gelten. Als zentrale Ursache sehen sie die fortbestehende Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeit. Die Studie versteht Sexarbeit dabei ausdrücklich als Arbeit und fragt, unter welchen rechtlichen, sozialen und betrieblichen Bedingungen Menschen diese Arbeit möglichst sicher ausüben können.
Methodisch handelt es sich um eine Literaturübersicht und Synthese der wissenschaftlichen Forschung zu den Arbeits- und Sicherheitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Die Autorinnen und Autoren identifizierten für die vergangenen zehn Jahre lediglich 97 empirische Studien, die einen expliziten Arbeitsschutzrahmen auf Sexarbeit angewandt hatten. Davon waren 23 quantitative und 74 qualitative oder Mixed-Methods-Studien. Die Forschung konzentrierte sich überwiegend auf Amerika und auf Länder, in denen Sexarbeit teilweise kriminalisiert oder nach einem sogenannten End-Demand-Modell reguliert wird. Nur acht der 97 Studien untersuchten ausdrücklich entkriminalisierte Umgebungen. Das zeigt zugleich eine wichtige Einschränkung der Arbeit: Die empirische Grundlage für die Bewertung verschiedener Rechtsmodelle ist ungleich verteilt, und gerade zur Entkriminalisierung sehen die Autoren noch Forschungsbedarf.
Der von der Studie verwendete Arbeitsschutzbegriff ist relativ weit gefasst. Es geht nicht nur darum, körperliche Verletzungen oder Infektionen zu verhindern. Zum Arbeitsschutz gehören beispielsweise die Möglichkeit, mit anderen Personen zusammenzuarbeiten, sichere Arbeitsabläufe zu nutzen, Schulungen zu erhalten, persönliche Schutzausrüstung wie Kondome oder Handschuhe einzusetzen, Kunden zu überprüfen, mit Dritten wie Management oder Sicherheitsdiensten zusammenzuarbeiten und Zugang zu Justiz und Beschwerdemechanismen zu haben. Ebenso zählen Schutz vor Belästigung und Diskriminierung, Arbeitszufriedenheit, psychisches Wohlbefinden und die Beteiligung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern an der Entwicklung von Sicherheitsstandards dazu. Damit verschiebt die Studie den Blick von einer ausschließlich gesundheitsmedizinischen Perspektive hin zu einer umfassenden arbeits- und menschenrechtlichen Perspektive.
Die zentrale These der Studie lautet, dass Kriminalisierung die Voraussetzungen für sicheren Sexarbeit erheblich verschlechtert. Wenn Sexarbeit oder damit verbundene Tätigkeiten strafrechtlich verfolgt werden, können Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter beispielsweise Schwierigkeiten haben, gefährliche Kunden abzulehnen, Arbeitsbedingungen auszuhandeln oder gemeinsam mit anderen zu arbeiten. Auch die Zusammenarbeit mit Dritten wie Fahrern, Sicherheitskräften oder Managern kann rechtlich problematisch werden. Gleichzeitig kann die Angst vor Polizei und Strafverfolgung dazu führen, dass Gewalt, Raub oder andere Übergriffe nicht angezeigt werden. Die Autoren verweisen auf Studien aus mehreren Ländern, nach denen Kriminalisierung außerdem den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Beratungsangeboten und rechtlicher Unterstützung erschwert.
Beim End-Demand-Modell (Nordisches Modell) wird grundsätzlich der Kauf sexueller Dienstleistungen kriminalisiert, während der Verkauf nicht unmittelbar strafbar sein muss. Häufig werden zusätzlich Tätigkeiten Dritter sowie bestimmte Formen des öffentlichen Anbietens kriminalisiert. Als Beispiele nennt die Studie Kanada, Frankreich, Irland und Norwegen.
Die Autoren beurteilen dieses Modell aus der Perspektive des Arbeitsschutzes kritisch. Ihre Argumentation lautet nicht, dass das Nordische Modell identisch mit einer vollständigen Kriminalisierung sei, sondern dass es trotz der formalen Nicht-Kriminalisierung des Verkaufs von Sex ähnliche negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben könne. Besonders hervorgehoben wird die Situation in Kanada. Dort habe die Kriminalisierung von Kunden unter anderem die Möglichkeit der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter eingeschränkt, Kunden vorher zu überprüfen. Außerdem seien im Freien arbeitende Personen teilweise in abgelegenere Gebiete verdrängt worden. Dadurch seien Verhandlungen über Preis, Dienstleistungen und Kondomnutzung unter Zeitdruck geraten. Auch der Zugang zu Sicherheits- und Unterstützungsleistungen durch Dritte sei erschwert worden. Nach den von den Autoren ausgewerteten Studien habe das Modell zudem weder die Gewalt am Arbeitsplatz reduziert noch den Zugang zur Justiz verbessert. Diese negativen Auswirkungen seien bei Migrantinnen und Migranten besonders ausgeprägt gewesen.
Die Autoren wenden sich damit gegen die Vorstellung, dass es für den Arbeitsschutz ausreiche, die Käuferseite strafrechtlich zu verfolgen. Aus ihrer Perspektive ist entscheidend, wie sich die tatsächliche Rechtsdurchsetzung auf die Arbeitsbedingungen auswirkt. Wenn Kunden Angst vor Strafverfolgung haben, kann sich nach der von den Autoren dargestellten Forschung die Möglichkeit der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verschlechtern, Kunden sorgfältig auszuwählen und die Bedingungen eines Treffens in Ruhe zu verhandeln. Auch die Möglichkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten, kann eingeschränkt werden, wenn gemeinsame Räumlichkeiten oder Unterstützung durch Dritte rechtlich problematisch sind. Die Studie sieht deshalb im End-Demand-Modell keine arbeitsschutzrechtliche Lösung. In ihren Empfehlungen werden End-Demand-Modelle ausdrücklich zusammen mit anderen Formen der Kriminalisierung und restriktiven Regulierung als Rahmenbedingungen genannt, die den Arbeitsschutz beeinträchtigen.
Noch deutlicher wird die Position der Autoren beim Vergleich mit der Entkriminalisierung. Unter Entkriminalisierung verstehen sie das Fehlen strafrechtlicher Vorschriften, die Sexarbeit oder damit verbundene Tätigkeiten wie das Betreiben eines Bordells unter Strafe stellen. Als Beispiele werden unter anderem Neuseeland sowie mehrere australische Bundesstaaten und Belgien genannt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Entkriminalisierung von den untersuchten Rechtsmodellen am ehesten die Voraussetzungen für umfassenden Arbeitsschutz schafft.
Besonders ausführlich diskutiert wird Neuseeland. Dort wurde Sexarbeit 2003 weitgehend entkriminalisiert. Nach Darstellung der Studie ermöglichte dies die Entwicklung offizieller Arbeitsschutzrichtlinien, die gemeinsam mit Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erarbeitet wurden. Diese Richtlinien erleichterten unter anderem Kunden-Screening und Maßnahmen zur Verhinderung und Reaktion auf Gewalt. Durch den Wegfall des strafrechtlichen Drucks, die eigene Tätigkeit geheim halten zu müssen, konnten Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter außerdem eher in regulären Arbeitsumgebungen tätig sein und Zugang zu arbeits- und sozialrechtlichen Schutzmechanismen erhalten. Die Studie berichtet auch von größerer Freiheit bei der Wahl eines unterstützenden Arbeitsumfelds und besseren Möglichkeiten, unsichere oder ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu verlassen.
Ein weiteres Beispiel ist Victoria in Australien, wo Sexarbeit 2022 entkriminalisiert wurde. Die Studie hebt hervor, dass Sexarbeit dort seitdem grundsätzlich wie andere Beschäftigungsformen unter den allgemeinen Arbeitsschutz fällt. Arbeitgeber und Betreiber müssen entsprechende Sicherheitsstandards einhalten, während Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter größere Möglichkeiten erhalten, selbst über den Einsatz von Kondomen und anderer Schutzausrüstung zu entscheiden. Außerdem wurden von einer Sexarbeiterorganisation eigene Arbeitsschutzmaterialien entwickelt. Diese Beispiele illustrieren für die Autoren, wie Entkriminalisierung die Einbindung von Sexarbeit in bestehende arbeitsrechtliche Strukturen erleichtern kann.
Allerdings vertreten die Autoren keine Position, wonach Entkriminalisierung allein alle Probleme lösen würde. Eine zentrale Einschränkung lautet, dass Entkriminalisierung mit tatsächlichen Arbeitsrechten verbunden werden müsse. Ohne entsprechende Arbeitsrechte könne auch in einem entkriminalisierten Umfeld weiterhin unsichere oder ausbeuterische Arbeit entstehen. Zudem müssten die Rechte auch für Migrantinnen und Migranten gelten. Gerade restriktive Einwanderungsbestimmungen können nach der Studie dazu führen, dass Migranten weiterhin keinen gleichberechtigten Zugang zu sicheren Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung oder Rechtsschutz haben. Die Autoren formulieren deshalb ausdrücklich, dass Entkriminalisierung und Arbeitsrechte zusammengehören.
Im Vergleich dazu betrachten die Autoren auch Legalisierung bzw. regulierte Sexarbeit kritisch. Legalisierung bedeutet in der Studie, dass Sexarbeit grundsätzlich legal ist, aber nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden darf, etwa in lizenzierten Betrieben oder festgelegten Zonen und teilweise verbunden mit Registrierung sowie verpflichtenden HIV- und STI-Tests. Die Autoren argumentieren, dass solche Modelle viele Probleme der Kriminalisierung reproduzieren können. In Senegal etwa habe eine stark regulierte Legalisation dazu geführt, dass ein großer Teil der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter außerhalb des legalen Systems tätig war. Auch in anderen Ländern hätten verpflichtende Registrierung, Gesundheitsuntersuchungen und behördliche Kontrollen zu Stigmatisierung, Polizeikontrollen und teilweise dazu geführt, dass Menschen in informelle und weniger sichere Arbeitsbereiche auswichen.
In ihrer Schlussfolgerung gehen die Autoren deshalb relativ eindeutig vor: Aus der Perspektive von Arbeitsschutz, Gesundheit und Arbeitsrechten halten sie Entkriminalisierung für den geeigneteren rechtlichen Rahmen als das Nordische Modell oder stark regulierte Legalisierung. Sie argumentieren, dass Sexarbeit als Arbeit anerkannt und in allgemeine arbeitsrechtliche Schutzsysteme integriert werden sollte. Dabei soll die Perspektive der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter selbst eine zentrale Rolle spielen. Sicherheitsstandards sollten nicht lediglich von Behörden oder Gesundheitsinstitutionen vorgegeben werden, sondern unter maßgeblicher Beteiligung der Betroffenen entwickelt werden.
Insgesamt ist die Studie daher deutlich aus einer arbeitsrechtlichen und Public-Health-Perspektive positioniert: Sie stellt nicht die Frage, welches Gesellschaftsmodell Sexarbeit grundsätzlich befürwortet, sondern untersucht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen nach der ausgewerteten Forschung sichere Arbeitsbedingungen ermöglichen. Innerhalb dieses Rahmens kommen die Autoren zu einem klaren Ergebnis: Kriminalisierung und das Nordische Modell schaffen aus ihrer Sicht erhebliche Hindernisse für Arbeitsschutz, während Entkriminalisierung bessere Voraussetzungen dafür schafft, Sexarbeit in reguläre Arbeits- und Gesundheitsschutzstrukturen einzubeziehen. Gleichzeitig betonen sie, dass Entkriminalisierung nur zusammen mit tatsächlichen Arbeitsrechten, sozialem Schutz, Zugang zur Justiz und der Einbeziehung aller Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter – einschließlich Migranten und Personen in informellen oder Online-Arbeitsformen – ihre volle Wirkung entfalten kann. Die Studie fordert deshalb letztlich eine Abkehr von einem Sonderstatus der Sexarbeit und eine stärkere Behandlung als Form von Arbeit, für die grundlegende Standards von Sicherheit, Selbstbestimmung und Arbeitnehmerrechten gelten.
Der Volltext der Studie (englisch) findet sich hier.
